FAQ - Frequently asked Questions (Häufig gestellte Fragen)
• Sind nachträgliche Änderungen möglich?
• Was ist ein Niedrigenergiehaus?
• Was ist ein Passivhaus?
• Was heißt klima:aktiv Bauweise?
• Was versteht man unter U-Wert?
• Was versteht man unter Energiekennzahl?
• Was versteht man unter Wohnfläche?
Sind nachträgliche
Änderungen möglich?
Ob ein Fenster einzubauen ist oder Wände nachträglich entfernt werden
sollen - Umbauarbeiten können jederzeit durchgeführt werden.
Natürlich sind auch nachträgliche Installationen möglich. Durch
die Trocken- bzw. Holzbauweise sind diese Arbeiten auch einfach
durchzuführen.
Bei größeren Eingriffen in das Bauwerk (Entfernen von Wänden und
anderen tragenden Bauteilen) ist vorher mit unserer Technik, die Ihnen gerne
beratend zur Seite steht, Kontakt aufzunehmen.
Was
ist ein Niedrigenergiehaus?
Der Begriff Niedrigenergiehaus ist nicht normiert.
In den meisten Fällen versteht man darunter die Grenzwerte der
Energiekennzahl die für die jeweilige Landesförderung erreicht werden
müssen.
Wichtigstes Merkmal eines Niedrigenergiehauses ist die gute
Wärmedämmung von Außenwänden, Fenstern, Dächern,
Kellerwänden und Kellerdecken. Beim Bau achtet man zudem auf die Optimierung
des Verhältnisses Außenfläche/Nutzvolumen, optimierte
Heizungsanlagen, energiesparende Warmwasserbereitung und die Vermeidung
unnötigen Stromverbrauchs.
In einem so genannten Passivhaus ist der
Wärmebedarf so weit verringert, dass die Energiebeiträge aus der
eingestrahlten Sonnenenergie, der Eigenwärme der Personen im Haus sowie der
Wärmeabgabe von Geräten - in Verbindung mit einer hoch effizienten
Wärmerückgewinnung durch ein Lüftungssystem - ausreichen, um das
Gebäude warm zu halten.
Voraussetzung hierfür sind unter anderem eine qualitativ hochwertige
Gebäudehülle sowie Gebäudetechnik.
Das Passivhaus ist eine konsequente Weiterentwicklung des
Niedrigenergiehauses.
Was
heißt klima:aktiv Bauweise?
Neben der gewohnten und bewährten Hartl
Haus Qualität sind standardmäßig in einem Hartl Haus
klima:aktiv zusätzliche Leistungen inkludiert, nämlich zwei
Dichtheitstests, eine Pelletsheizung mit Solarkollektoren, ein wahlweiser
Wandaufbau (wie z.B. Mineralwolle, Hanf, Zellulose oder Holzweichfaser), der
Nachweis des klima:aktiv Standards, usw. Es wird auch eine radiästhetische
Untersuchung (Wasseradern, usw.) des Baugrundes angeboten und die Planung darauf
hin abgestimmt.
Alle Materialien, die in einem HARTL HAUS klima:aktiv Verwendung finden, werden
sorgfältig nach ihren gesundheitsrelevanten Merkmalen ausgewählt und
nur bei gesicherter Verträglichkeit eingesetzt. Das heißt, es werden
ausschließlich umweltfreundliche, ressourcenschonende und eben auch gesunde
Materialien österreichischer Herkunft verwendet und eingesetzt.
Was
versteht man unter U-Wert?
Der U-Wert (früher k-Wert) ist ein
Maß für den Wärmedurchgang durch einen Bauteil und wird in
W/(m²K) angegeben. Mit dem U-Wert wird also ausgedrückt, welche
Leistung pro m² des Bauteils auf einer Seite benötigt wird, um eine
Temperaturdifferenz von 1 Kelvin aufrecht zu erhalten (Leistung ist Energie pro
Zeiteinheit). Je kleiner der U-Wert ist, desto besser, weil weniger Wärme
durch den Bauteil geleitet wird.
Der U-Wert ist zur Ermittlung des Heizenergieverbrauchs erforderlich und kein
Kennwert der Wärmedämmung!
Was
versteht man unter Energiekennzahl?
Die Energiekennzahl ist der
gebräuchlichste Vergleichswert, um die thermische Qualität der
Gebäudehülle zu beschreiben. Sie sagt aus, wieviel Energie Sie pro
Quadratmeter Fläche im Jahr benötigen und wird in kWh/m².a
angegeben. Diese Kennzahl kann leicht in Euro/m² umgerechnet werden, weil
man den Preis einer kWh kennt. Die Energiekennzahl wird von der
Gebäudehülle bestimmt.
Der Energieausweis berücksichtigt die Wärmeverluste an der
Gebäudehülle und Energiegewinne durch Fenster und Glaselemente in das
Gebäude. Darüber hinaus werden innere Wärmegewinne im Wohnhaus
durch Elektrogeräte, Kochen, etc. im Rahmen eines Energieausweises
bilanziert und dargestellt.
Was
versteht man unter Wohnfläche?
Unter der nutzbaren Wohnfläche versteht man die innerhalb der Umfassungswände verbleibenden Flächen, abzüglich der Flächen für Zwischenwände, Schornsteinmauerwerke und Stiegen (so die darunterliegende Fläche nicht einen begehbaren Boden und 2 m Kopffreiheit aufweist) und zuzüglich die Flächen für Türöffnungen, Fensternischen und dfl. Im Dachgeschoß im Bereich der Dachschräge zählt die nutzbare Wohnfläche im Allgemeinen bis zu 1,5 m Höhe.
